Steuerberatungskanzlei
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Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung und die Nachlasspflegschaft sind Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses. Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft geht die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen, vom Erben auf den Nachlasspfleger über.

Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Wenn der Erbe bekannt und nur sein Aufenthaltsort unbekannt ist, kommt es zur Abwesenheitspflegschaft.

Quelle: https://steuerberater-guenther-dresden.de/Nachlassverwaltung

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