Steuerberatungskanzlei
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Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist eine meist unbekannte Möglichkeit zur Sicherstellung des Erblasserwillens über den Tod hinaus. Diese erfolgt durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens erreichen. Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist sinnvoll bei Minderjährigen als Erben, zur Sicherung von Auflagen, zum Schutz vor Gläubigerzugriff im Insolvenzverfahren und zur Streitvermeidung unter den Erben.

Das BGB unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung. Am häufigsten verbreitet sind die Abwicklungsvollstreckung und die Dauervollstreckung.

Übrigens: Testamentsvollstreckung durch Steuerberater ist bei uns in der Berufshaftpflichtversicherung mitversichert.

Quelle: https://steuerberater-guenther-dresden.de/Testamentsvollstreckung

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